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Die Kunst der Testament Formulierung

Bei der Testament Formulierung ist dem Erblasser in den meisten Fällen durchaus bewusst, dass sein Erbe mit dem Vermögen auch alle realen Verpflichtungen übernimmt. Der Vermächtnisnehmer hingegen wird nur in Ausnahmefällen mit Schulden etc. belastet. Nur wenn es sich beim Vermächtnis um Immobilien handelt, liegt der Fall anders. Sollten noch Schulden oder Hausbau Kosten anfallen, treffen auch den Nehmer eines solchen Vermächtnisses Verpflichtungen durch diese Zuwendung. Wichtig ist beim Vermächtnis im Testament auf jeden Fall die genaue Bezeichnung des vermachten Gegenstandes. Dies bedeutet, man gibt explizit an, welches Sparbuch oder welches Aktiendepot usw. genau gemeint ist um Missverständnisse zu vermeiden.

Verhältnis Erbe und Vermächtnisnehmer

Normalerweise ist es so, dass ein Vermächtnisnehmer gegenüber dem Erben ein gesetzliches Recht auf die Herausgabe dieses ihm gewährten unbelasteten Vermächtnisses hat. Im Vermächtnis ugedachte Vermögensvorteile könnten Bank Guthaben, Schmuckstücke, antike Möbel, oder eben auch Immobilien sein. Bei Immobilienwerten ist es häufig der Fall, dass hierauf noch Verpflichtungen ruhen. In diesem Fall hat der Vermächtnisnehmer die Wahl, die Wertgegenstände entweder mitsamt den Schulden zu übernehmen oder das Vermächtnis abzulehnen. Er kann vom Erben nicht verlangen, dass dieser ihm die Immobilie schuldenfrei übergibt. Anders verhält sich dies mit einer unbelasteten Immobilie, keinesfalls darf der Erbe hierauf vor der Übergabe selbst Schulden machen.

Lebensversicherung im Testament

Eine Lebensversicherung fließt im Normalfall nur in ein Testament ein, wenn keine spezielle Bezugsberechtigung hierfür besteht. Bei den meisten Lebensversicherungen wurde jedoch zu einem bestimmten Zweck beim Abschluss schon die Person eingetragen die Nutznießer sein soll. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.









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